Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es im Grundgesetz. Eine einfache Annahme, wie es scheint, und doch wird der erste Artikel immer wieder kontrovers diskutiert.
Prof. Dr. Horst Dreier, Lehrstuhlinhaber für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg, beschäftigt sich am 7. Januar mit Aspekten dieser Kontroverse. Er hält seinen öffentlichen Vortrag um 19 Uhr im Vortragsraum der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek.
Dreier selbst ist wegen seiner Ansichten zum Schutz der Menschenwürde umstritten. Bis 2007 war er Mitglied des Nationalen Ethikrates und wurde 2008 von der SPD als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts nominiert. Da Dreier vorgeworfen wurde, in seiner Kommentierung von Artikel 1 des Grundgesetzes in bestimmten Extremfällen die Rechtmäßigkeit von Folter für diskutabel zu halten, wurde Kritik an seiner Nominierung geübt - und die CDU kündigte an, die Wahl Dreiers zu blockieren. Der Würzburger Wissenschaftler erhielt Rückendeckung aus verschiedenen Lagern, dennoch wurde seine Nominierung zurückgezogen.
Seinen Fokus legt Prof. Dreier in seiner Rede am 7. Januar auf "vorgrundgesetzliche Würdebestimmungen".
Diese Veranstaltung findet als öffentlicher Abendvortrag im Rahmen der Tagung "Traditionen der Würde und die Sprache des Rechts" des Ethikzentrums der Universität Jena statt. Eine Forschergruppe des Ethikzentrums befasst sich im Projekt "Würde ist nicht Dignitas" mit der Frage, wie stark "Würde" an einen deutschen Sprachgebrauch gebunden ist. Außerdem untersuchen die Forscher, inwieweit der Begriff "Würde" in rechtlichen und ethischen Kontroversen international taugt, auch im Hinblick auf eine rechtliche Harmonisierung Europas.
Veranstalter: Bereich Ethik in den Wissenschaften/Ethikzentrum der Universität Jena